Begleiteter Umgang nach § 18 (3) SGB VIII

Begleiteter Umgang nach § 18 (3) SGB VIII

Im St. Answerushaus in Kiel-Mitte

Zielgruppe

Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Nicht nur der getrenntlebende Elternteil hat die Möglichkeit auf Umgang mit dem Kind nach der Trennung, sondern auch andere Bezugspersonen, wenn es dem Wohl des Kindes dient.

Ziele

Der Begleitete Umgang dient der Förderung des Kindeswohls und der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der emotionalen und sozialen Beziehungen zwischen den Umgangsberechtigten. Nicht nur der getrenntlebende Elternteil hat die Möglichkeit auf Umgang mit dem Kind, sondern auch andere Bezugspersonen, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Dabei stehen das Wohl und die Rechte des Kindes im Vordergrund.

Verfahrensschritte / Ablauf

Der SkF arbeitet nach dem Kieler Praxis Modell. Bei Bedarf wird auch eine Beratung der Beteiligten angeboten.

Vorbereitung

Es findet ein gemeinsames Auftaktgespräch mit den beteiligten Personen des Umgangs und dem Jugendamt statt. Nach dem Auftaktgespräch lernen sich die Kinder und die Umgangsbegleitung in den Räumlichkeiten des Trägers kennen.

Durchführung

Die Kontakte finden entsprechend den Vereinbarungen statt und werden vorrangig von derselben Fachkraft begleitet. Die Fachkraft hält sich im Hintergrund und unterstützt in Situationen, in denen es hilfreich im Sinne des Kindeswohls ist.

Abschluss

Nach und nach können Schritte zu weniger Begleitung erarbeitet werden, bis schließlich die Unterstützung nicht mehr nötig ist.

Kontakt

Margarethe Witte - Ansprechpartnerin SkF e.V. Kiel für Intensive Ambulante Hilfen
Margarethe Witte
Gruppenleitung

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel
St. Answerushaus
Muhliusstraße 67
24103 Kiel

Tel. 0171 - 57 35 994
Fax 0431 - 55 79 425
@ m.witte@skf-kiel.de

Bitte Terminabsprachen per Mail ohne Nennung sensibler Daten!

Flyer

Flyer SkF e.V. Kiel Intensive Ambulante Hilfen
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