07. Mai 2021: Weg frei für inklusive Kinder- und Jugendhilfe

Der SkF begrüßt, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) auch im Bundesrat beschlossen wurde.

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Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) begrüßt, dass heute (07.05.2021) das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) auch im Bundesrat beschlossen wurde. Damit ist die grundlegende Reform des SGB VIII nach langen und gründlichen Beratungen unter Einbeziehung der Fachpraxis beschlossen. Dies ist die Grundlage, um die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver und partizipativer auszugestalten. „Besonders freuen uns die Änderungen im § 19 zur Einbeziehung von beiden Eltern in die Leistungen der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, die Unterstützungsangebote für Familien mit psychisch kranken Elternteilen und die Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen“, betont die Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.
Jetzt gilt es, die Beschlüsse in die Praxis umzusetzen und die Dienste und Angebote sowie die Hilfestrukturen in den Kommunen anzupassen. Darüber hinaus bleibt es eine große Herausforderung für die nächste Bundesregierung, die jetzt festgelegten Stufenpläne zur Inklusion schrittweise umzusetzen und so tatsächlich bundesweit für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung inklusive Teilhabe- und Bildungsgerechtigkeit aus einer Hand zu schaffen. Der SkF wird diesen Prozess mit seinen Angeboten vor Ort aktiv unterstützen.

Weitere Infos unter www.skf-zentrale.de