02.03.2020 Adoptionshilfe-Gesetz heute im Ausschuss

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung zum „Adoptionshilfe-Gesetz“ im Familienausschuss begrüßt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) die grundsätzliche Ausrichtung des Gesetzes, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Sicherung der Trägervielfalt und in der Umsetzung.

„Als Sachverständige im Familienausschuss werden wir in der Anhörung ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Sicherung der pluralen Strukturen der Adoptionsvermittlung hinweisen und den Mehraufwand für die Praxis verdeutlichen“, betont SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert. Mit dem Gesetz „Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)“ will der Gesetzgeber die Beratung und Begleitung für alle an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption verbessern. Zudem sollen mit Blick auf das Kindeswohl Auslandsadoptionen stärker reglementiert werden.  
Wesentliche Zielrichtungen des Gesetzentwurfes sind die Förderung offener Formen der Adoption sowie der Rechtsanspruch auf nachgehende Beratung und die Untersagung unbegleiteter Auslandsadoptionen. „Diese werden von uns als zentraler Fachstelle für die Adoptions- und Pflegekinderdienste in katholischer Trägerschaft in vollem Umfang mitgetragen“, erläutert Eckert. Die Umsetzung der geplanten Neuregelungen und Ergänzungen werde jedoch in der Praxis der Adoptionsvermittlungsstellen zu einem erhöhten Mehraufwand führen. Im Interesse von Kindern/Jugendlichen, Herkunftseltern und Adoptiveltern appelliert der SkF daher an den Gesetzgeber, gemeinsam mit den Ländern finanzielle Förderungsoptionen zum Erhalt der freien Träger in der Adoptionsvermittlung zu eröffnen. Insbesondere abgebende Mütter wählten häufig freie Träger, da ihnen das Merkmal der „Staatsferne“ für sich und ihre Lebenssituation Vertrauen schenkt, so der Frauenwohlfahrtsverband. In manchen Bundesländern ist der SkF der noch einzige freie Träger in der Inlandsadoptionsvermittlung.  
„Mit den Erfahrungen der Fachkräfte aus unseren Adoptionsvermittlungsstellen können wir dem Gesetzgeber im Detail Herausforderungen und Unschärfen bei der Umsetzung vor Ort zur Verfügung stellen“, erläutert Eckert.  
Die komplette Stellungnahme ist im Internet zu finden: www.skf-zentrale.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/stellungnahmen .